Wer eine Bewertung einreichen darf
Das MVP priorisiert Kunden, die über ein Einmaltoken eingeladen wurden, sowie durch geprüfte Nachweise bestätigte Beziehungen. Eine künftige Verifizierung über angebundene Quellen wird gesondert gekennzeichnet.
Das öffentliche Profil weist darauf hin, wenn eine Einladung vom bewerteten Unternehmen stammt. Eine Einladung garantiert keine Veröffentlichung.
Was veröffentlicht wird
Bewertungspunktzahl, Titel, Bewertungstext, Erfahrungszeitraum, aktuelle oder frühere Kundenbeziehung, gewählter Anzeigename, Verifizierungsstufe, Veröffentlichungsdatum und spätere Überarbeitungen können angezeigt werden.
E-Mail-Adressen, private Nachweise, Kundenreferenzen, Tokens und Transaktionsdaten sind niemals öffentlich.
Gleichberechtigte Moderation
Positive und negative Bewertungen durchlaufen dieselben Prüfungen, Warteschlangen und Veröffentlichungsregeln. Ein kostenpflichtiger Tarif kann positive Bewertungen weder beschleunigen noch kritische verzögern.
Inhalte dürfen nur aus einem veröffentlichten Grund abgelehnt oder ausgeblendet werden, etwa Rechtswidrigkeit, Drohungen, Offenlegung personenbezogener Daten, Spam, Identitätsvortäuschung, Interessenkonflikt oder Fehlen einer belegten Beziehung.
Antworten, Korrekturen und Rücknahme
Die bewertete Organisation darf eine offizielle Antwort veröffentlichen und transparent aktualisieren. Sie darf die Kundenbewertung nicht umschreiben.
Verfasser von Bewertungen können Korrektur oder Rücknahme beantragen. Textänderungen erzeugen Revisionen; eine Rücknahme bleibt nachvollziehbar, ohne unnötige öffentliche personenbezogene Daten aufzubewahren.
Meldungen und Einsprüche
Jeder kann Inhalte mit einer genauen Begründung melden. Entscheidungen enthalten eine Begründung und können über das öffentliche Einspruchsverfahren angefochten werden.
Ombudex zeichnet Moderationsmaßnahmen auf, damit veröffentlichte Inhalte nicht stillschweigend umgeschrieben werden können.